Fragen zur Anmietung der Kinderbewegungswelt
Wer kann die Bewegungslandschaft anmieten?
Privatpersonen, Kindergärten, Vereine, Grundschulklassen und Therapiegruppen.
Welche Kosten entstehen bei Anmietung der Kinderbewegungswelt ohne angrenzenden Gemeindesaal?
Vermietet wird zwischen 8:00 und 17:00 Uhr, abhängig von der Belegung und Nutzung durch andere Gruppen. Eine Vermietung über mehrere Stunden ist möglich.
- Einmalige Anmietung 45 min. = 50,- € pro Gruppe pro Besuch
- ½ jährl wöchentliche Anmietung 45 min. = 50,- € pro Gruppe pro Monat
Kann ich einen Anleiter dazubekommen?
Für 75,- €/45min kann jede Gruppe eine fachliche Anleitung nach dem Konzept von Reimund Michels dazu bekommen. Dies gilt nur für Gruppen mit wöchentlicher Buchung.
Welche Kosten entstehen bei Anmietung der Kinderbewegungswelt inkl. angrenzenden Gemeindesaal für Feste, etc.?
Eine Anmietung ist Dienstag-, Donnerstagnachmittag & am Samstag möglich. Dienstag- & Donnerstagnachmittag von 14:00-19:00 Uhr, samstags von 10:00-18:00 Uhr.
Die Raumnutzungskosten:
- Ein Nachmittag (Di./Do.): 150,- €
- Ein Samstag: 230,- €
Die Anmietung beinhaltet die Bewegungswelt, den Gemeindesaal und die Küche, sowie die sanitären Anlagen. Der Gemeindesaal muss besenrein hinterlassen werden, die Kinderbewegungswelt muss aufgeräumt sein.
Um einen Termin fest zu buchen, wird von uns eine Vorauszahlung von 50€ verlangt. Diese wird nicht wieder ausgezahlt, sollte die Veranstaltung von ihrer Seite aus abgesagt werden.
ACHTUNG: In den Ferienzeiten schließen wir. Während dieses Zeitraums werden in der Kinderbewegungswelt umfangreiche Reinigungs- und Umbaumaßnahmen durchgeführt.
Für welche Altersgruppe und welche Gruppengröße ist der Raum geeignet?
Für Kinder im Alter von 1-8 Jahren. Die Gruppen sollten eine Anzahl von 20 Kindern nicht überschreiten.
Dürfen Speisen und Getränke selbst mitgebracht werden?
Selbstmitgebrachte Speisen und Getränke dürfen im Flurbereich vor der Kinderbewegungswelt verzehrt werden. Bei Anmietung für Feste gelten besondere Regelungen. Getränke und Speisen dürfen in keinem Fall in die Kinder-Bewegungs-Welt hineingebracht werden. Bei Zuwiderhandlung werden die anfallenden Reinigungsextrakosten auf den Mieter umgelegt!
Wohin mit dem Müll?
Müll, muss vom Mieter wieder mitgenommen & entsorgt werden.
Welche Kleidung, Schuhe werden empfohlen? Gibt es Umkleidemöglichkeiten?
Es wird empfohlen Sportkleidung zu tragen. Die Kinderbewegungswelt darf nur mit Gymnastik-Schläppchen, Stoppersocken oder barfuß betreten werden. Schuhe sind generell nicht gestattet. Umkleideräume stehen den Mietern zur Verfügung.
Kann man sich Musikanlagen und Kleingeräte (z.B. Bälle u.ä.) ausleihen?
Nein. Es muss alles selbst mitgebracht werden. Kleingeräte sind in der Bewegungslandschaft nicht erlaubt, können jedoch im Gemeindesaal genutzt werden!